Rechtliches
Informationen bezüglich GEMA: Eventuell anfallende GEMA Gebühren sind generell durch den Auftraggeber bzw. Veranstalter zu tragen und nicht vom Künstler abzuführen. In den meisten Fällen fallen GEMA Gebühren bei meinen Auftritten allerdings nicht an. Nichtöffentliche, nichtkommerzielle (d.h. für die kein Eintrittsgeld verlangt wird) Veranstaltungen wie Geburtstage, Hochzeiten, Jubiläumsfeiern etc. unterliegen nicht der GEMA Pflicht. Das gilt auch, wenn die Veranstaltung in nichtprivaten Räumlichkeiten wie z.B. einem Restaurant etc. stattfindet; vorausgesetzt es handelt sich beim Veranstaltungsort um einen Nebenraum und nicht den öffentlich zugänglichen Gastraum und es ist eine Veranstaltung nur für eingeladene Gäste. Auftritte in Kirchen bei Trauungen, Taufen, oder Trauergottesdiensten fallen unter GEMA-Rahmenverträge mit den evangelischen und katholischen Kirchen, womit hier die Gebühren pauschal abgedeckt sind und für Sie als Auftraggeber ebenfalls keine Gebührenpflicht besteht. Auftritte bei Firmenfeiern etc. unterliegen hingegen üblicherweise der GEMA Pflicht, ebenso Auftritte auf Veranstaltungen von Gemeinden. GEMA Pflicht gilt ebenso für Veranstaltungen im Freien, sofern es sich nicht um abgeschlossenes Privatgelände handelt. Für den Fall einer GEMA-pflichtigen Veranstaltung stelle ich Ihnen nach dem Auftritt gerne eine Liste mit Titeln und Komponisten zusammen, welche Sie dann zur Einreichung bei der GEMA verwenden können. Für weitergehende offizielle Informationen zu den vorstehenden Ausführungen über GEMA-Pflicht hier ein Link zur GEMA: Veranstaltungen
Diana Remón  Sängerin Pop, Rock, Latin, Lounge, Soul  … und mehr
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Informationen bezüglich GEMA: Eventuell anfallende GEMA Gebühren sind generell durch den Auftraggeber bzw. Veranstalter zu tragen und nicht vom Künstler abzuführen. In den meisten Fällen fallen GEMA Gebühren bei meinen Auftritten allerdings nicht an. Nichtöffentliche, nichtkommerzielle (d.h. für die kein Eintrittsgeld verlangt wird) Veranstaltungen wie Geburtstage, Hochzeiten, Jubiläumsfeiern etc. unterliegen nicht der GEMA Pflicht. Das gilt auch, wenn die Veranstaltung in nichtprivaten Räumlichkeiten wie z.B. einem Restaurant etc. stattfindet; vorausgesetzt es handelt sich beim Veranstaltungsort um einen Nebenraum und nicht den öffentlich zugänglichen Gastraum und es ist eine Veranstaltung nur für eingeladene Gäste. Auftritte in Kirchen bei Trauungen, Taufen, oder Trauergottesdiensten fallen unter GEMA- Rahmenverträge mit den evangelischen und katholischen Kirchen, womit hier die Gebühren pauschal abgedeckt sind und für Sie als Auftraggeber ebenfalls keine Gebührenpflicht besteht. Auftritte bei Firmenfeiern etc. unterliegen hingegen üblicherweise der GEMA Pflicht, ebenso Auftritte auf Veranstaltungen von Gemeinden. GEMA Pflicht gilt ebenso für Veranstaltungen im Freien, sofern es sich nicht um abgeschlossenes Privatgelände handelt. Für den Fall einer GEMA-pflichtigen Veranstaltung stelle ich Ihnen nach dem Auftritt gerne eine Liste mit Titeln und Komponisten zusammen, welche Sie dann zur Einreichung bei der GEMA verwenden können. Für weitergehende offizielle Informationen zu den vorstehenden Ausführungen über GEMA-Pflicht hier ein Link zur GEMA: Veranstaltungen
Diana Remon - Hochzeitssängerin